Mittwoch, 21. Oktober 2009

Absage.

Unsere Zivildienstplätze im Fahrdienst/Behindertenfahrdienst können wir nur an Bewerber vergeben, die zum Dienstbeginn ihren Führerschein zwei Jahre besitzen.“ Diese E-Mail erreicht mich heute als Reaktion des DRK auf meine Bewerbung um eine Zivildienststelle. Eigentlich schade, dass dort Zeit und Alter mehr zählen als Erfahrung, bzw. Fahrpraxis, denn ich hätte mir gut vorstellen können dort, auch als Rettungssanitäter Zivi zu machen. Vor allem, da ich bis nächstes Jahr durchaus genug Fahrpraxis gesammelt haben dürfte um Kranke und Behinderte heil von A nach B zu fahren.

Hoffentlich gelten bei den Paritätischen Diensten nicht dieselben Vorgaben…

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