Samstag, 28. August 2010

Arbeiten fürs Amt - oder was man tun muss, um Kostenerstattungen zu erhalten

„Die erforderlichen Nachweise für die Kostenerstattung habe ich begefügt." Solche Sätze lese ich in letzter Zeit ständig. Warum? Da ich momentan recht viel wegen Vorstellungsgesprächen und Einstellungstests unterwegs bin und dementsprechend im Vorfeld viele Bewerbungen geschrieben habe, entstehen nicht unerhebliche Kosten, vor allem Fahrtkosten.
Nun gibt es die Möglichkeit einer Erstattung durch das Arbeitsamt, schließlich habe ich die meisten Stellenangebote auch von meiner dortigen Sachbearbeiterin zugeschickt bekommen. Also soll das Arbeitsamt doch dann bitte auch die Kosten übernehmen.
Tut es auch. Aber wie man es in Deutschland gar nicht anders kennt, fällt dazu ein nicht unerheblicher Aufwand an. Zunächst muss man bei der Bundesagentur für Arbeit als Bewerber gemeldet sein, um das zu erreichen muss man aber an einer Berufsberatung teilgenommen haben. Dafür braucht man einen Termin. Hat man das hinter sich, kann man den Antrag auf Fahrtkostenerstattung stellen, oder wie er im beamtendeutsch heißt, den „Antrag auf Gewährung einer Förderung aus dem Vermittlungsbudget gem. § 45 Sozialgesetzbuch – Drittes Buch – (SGBII) für die Anbahnung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung" stellen, aber unbedingt vor dem entsprechenden Termin! Dabei kann aber im Voraus keine Förderzusage erteile werden, es handelt sich nämlich um eine Kann-Leistung, die nicht gewährt werden muss. Toll. Hat man dann seinen Termin muss man sich dort noch eine Bestätigung eines Verantwortlichen geben lassen, um dann den Antrag vollständig wieder abgeben zu können.
Dann heißt es warten, schließlich geht es um die Erstattung von Kosten, das kann schon mal seine Zeit dauern. Bei Fahrten mit dem eigenen PKW wird übrigens eine Kilometer-Pauschale bezahlt, die zumindest über den Kosten für Benzin liegen, allerdings kann man max. 130€ pro Antrag erstattet bekommen.
Ebenfalls erstattet bekommen kann man die Kosten für die Bewerbungen selbst, hier wird in der Regel eine Pauschale von 5€ bezahlt, allerdings auch nur für 52 Bewerbungen im Jahr, aber immerhin. Auch hier handelt es sich aber um eine Kann-Leistung, für die, natürlich, Nachweise erbracht werden müssen und die im Voraus beantragt werden muss.
Der Nebeneffekt, der entsteht, wenn man diese Kostenerstattung in Kauf nehmen möchte ist, dass man von seinem Sachbearbeiter regelmäßig Stellenangebote zugeschickt bekommt und in regelmäßigen Abständen Rechenschaft über seine Bewerbungen ablegen muss. Warum habe ich mich dort nicht beworben? Was habe ich von dieser Bewerbung bereits gehört? Damit der Sachbearbeiter in Hinsicht auf die Stellenwünsche immer auf dem neuesten Stand bleibt, „darf" man zudem regelmäßig die Berufsberatung besuchen, eine weitere hocheffiziente und nützliche Einrichtung der Arbeitsagentur, die mir (definitiv nicht) bei meiner Berufswahl weitergeholfen hat.

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